Elternbrief zum Schuljahr 2022/23

29.06.2022

Neues Schuljahr: "Schutzwoche" und Testausgabe

Sehr geehrte Eltern,

mit Schreiben vom 17.06.2022 teilt Ihnen das MBJS folgendes mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,

in der Woche von Montag, dem 22. August 2022, bis einschließlich Freitag, dem 26. August 2022, ist Voraussetzung für das Betreten der Schule am Montag, Mittwoch, Freitag) eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS CoV-2 mit negativem Testergebnis. Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können. Ungeachtet dessen können sich auch die geimpften und genesenen Schüler/innen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, freiwillig testen; die Schule gibt drei Tests für die Schutzwoche auf Anforderung aus. Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen.

Dafür wurden Selbsttests angeschafft und an die Schule ausgeliefert. Ihnen entstehen aus der Verpflichtung daher keine zusätzlichen Ausgaben. Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können. Für das Selbsttesten zu Hause werden für die Schutzwoche vom 22. August bis 26. August 2022 drei Selbsttests entweder den minderjährigen Schülerlinnen in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen SchülerIinnen selbst ausgehändigt.

Damit die Schule die Ausgabe der Selbsttests organisieren kann, bedarf es Ihrer Erklärung, ob die Schule die Selbsttests Ihrem minderjährigen Kind mitgeben kann oder ob Sie die Selbsttests bei der Schule selbst abholen wollen. Haben Sie für das Schuljahr 2021/2022 eine solche Erklärung schon gegenüber der Schule abgegeben, brauchen Sie nichts zu tun.

“ ....“

Wenn Schülerinnen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

  1. Die Schüler/innen verbringen die Lernzeit zu Hause und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt.
  2. Der versäumte Präsenzunterricht wird dokumentiert und auf dem Zeugnis vermerkt. Die aus eigenem Antrieb resultierende Nicht - Teilnahme am Präsenzunterricht kann nicht als Begründung für einen Antrag auf Wiederholung (§ 59 Abs. 5 Bbg SchulG) herangezogen werden.“
    ... Ihre Kinder erhalten die nötigen Tests ab Montag, 27.06.2022 durch den Klassenlehrer.
    Die alten Formulare können zum Nachweis weiter verwendet werden. Alle Informationen und Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage!
    [Einverständniserklärung] [Bescheinigung Selbsttest] [Erklärung über Abgabe]

Generell ist bisher ein regulärer Schulstart geplant und wir alle hoffen auf ein „normales“ Schuljahr 2022/2023!

Ich wünsche Ihnen angenehme Ferien

R. Roggelin

Schulleiter

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