Elternbrief zum 15.11.2021

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12.11.2021

Sehr geehrte Eltern,

das Brandenburger Kabinett hat gestern eine neue SARS-CoV-2–Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November 2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab.

Zu den wesentlichen Punkten gehören u.a.:

Ab Montag ist der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die Schüler an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen Testnachweis vorlegen. Die Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes wird ausgeweitet auf den Grundschulbereich und den Hort.

In den Schulbussen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen den Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten zu können.

Ab Mittwoch, den 17.11.2021 ist der Zugang zur Schule nur noch über den Sportplatz möglich. Weitere Baumaßnahmen im Außenbereich machen diese zeitlich begrenzte Maßnahme erforderlich. Die Mehrzahl der Fahrradständer befindet sich dann auf dem Sportplatz vor der Speiseeinrichtung.

Mit freundlichen Grüßen

R. Roggelin

Schulleiter

 
[Schreiben zur Organisation SJ 2021-2022 - 15.11.2021]
[Anlage 1 - SARS-CoV-2-EindV]
[Anlage 1a SARS-CoV-2-EindV - Allgemeine Begründung]
[Anlage 1b SARS-CoV-2-EindV - Bußgeldkatalog]
[Anlage 2 - Anlage 1 - Bescheinigung + Selbsttest]
[Anlage 2 - Anlage 3 - ElterninformationTestausgabe]
[Anlage 2 Anlage 1a - Bescheinigung MA StSchA]
[Anlage 2 Anlage 2 - Einverständniserklärung]
[Anlage 2 Testkonzept Schule SJ 2021-2022 - 15.11.2021]